Der Sitzplatz der bosnischen Herrscher im 14. und 15. Jahrhundert
Mit seiner in erster Linie verteidigungs-strategischen Bedeutung gewährte Bobovac den bosnischen Herrschern von Ban Stjepan II. (1322-1353) und König Tvrtko I. Kotromanić (1353-1491) bis Stjepan Tomašević (1461-1463) einen wirkungsvollen Schutz. Bobovac wurde, wie viele andere Städte in Europa, in einigen Phasen mehr als ein Jahrhundert gebaut. (Anfang des 14. Jahrhunderts – das erste Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts) Bobovac zeugt, mit seinen 1100 m langen und 100-150 breiten Mauern, mit seinem banköniglichen Hof und vier Palästen, von denen drei zum Hof gehorten, mit den Stadttoren, mit den kirchlichen Objekten und den Kapiteln, mit der Freskenmalerei und verschiedenen Handwerken, mit den Kirchenglocken, mit dem Königsmausoleum, das den sakral-kulturellen Charakter des ganzen Ensembles betont, und mit seinen elf imposanten Burgen, von seinem eminenten europäischen Reichtum und Lebensqualität.
Nach seiner Grundbestimmung, nach dem architektonischen Stil und besonders nach seiner politischen Bedeutung, die über die Grenze des bosnischen mittelalterlichen Staates ging, hatte Bobovac jene Rolle und jene Funktion, die für damaliges Ungarn Biograd (Szekesfehervar) und Višegrad hatten. Ihr gemeinsames Urvorbild warAachen von Karl der Große mit seiner Domkirche und seinem Hof, der als Modell der Residenz galt, der sich durch das mittelalterliche Europa verbreitete. Die politische Funktion von Bobovac spiegelt sich in der Tatsache, dass die bosnische Krone da aufbewahrt wurde, und dass der damals mächtigste europäische Herrscher Sigismund von Luksemburg anfangs des 15. Jahrhunderts diese Festung besuchte, um zur Krone zu
kommen.
Im Mai 1463 wurde Bobovac von Osmanen
eingenommen und das
war das Ende seines
politischen Ruhms, des Ruhms des
bosnischen
Königreichs. Am 06.11.2002.
setzte die
Kommission
für den Schutz der
Nationaldenkmäler
Bosniens
und
der Herzegovina
diesen
historischen Raum "Die mittelalterliche
Stadt Bobovac" auf
die Liste der
Nationaldenkmäler
Bosniens
und der Herzegovina. |